Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Angebote und Annahme von Aufträgen erfolgen auf Grund der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Angebote sind freibleibend.

 

1. Preise

Die Preise gelten ab Lager Ellwangen. Porto- und Verpackungsspesen gehen zu Lasten des Käufers.

 

2. Lieferung

Die Waren reisen auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn der Käufer die Ware mit Zustimmung des Verkäufers an diesen zurückschickt. Der Verkäufer ist berechtigt, auch Teilsendungen vorzunehmen. Liefererschwerungen, die beim Verkäufer oder Vorlieferanten auftreten, sei es infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder aus anderen unverschuldeten Gründen, berechtigen den Verkäufer, eine angemessene Nachlieferfrist in Anspruch zu nehmen, die 18 Tage beträgt.

Verkäufer und Käufer haben nach Ablauf dieser Frist das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Käufers auf Ersatzlieferung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung sind ausgeschlossen.

 

3. Zahlung

Die Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar innerhalb 10 Tagen 3% Skonto. Irrtum bei Rechnungsstellung vorbehalten.

Solange die Ware nicht bezahlt ist, ist sie Eigentum der Firma Legal 3000 GmbH / Majea

 

4. Schadensersatz

In allen Fällen des Schadensersatzes ist der Verkäufer berechtig, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden zu fordern, 15% des Kaufpreises und aller Nebenkosten als Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist ein Nachweis des Schadens nicht notwendig.

 

5.Patente, Musterschutz, Warenzeichen usw.

Der Verkäufer soll nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn durch Vorschriften und Aufträge des Käufers irgendwelche Rechte auf Muster, Warenzechen, Etiketten usw. verletzt werden. Eventuell daraus entstehende Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten müssen durch den Käufer erledigt werden.

 

6.Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, insbesondere der Einlösung sämtlicher Wechsel und Schecks, verbleibt dem Verkäufer das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren, und zwar unbeschadet des früheren Gefahrenüberganges. Der Käufer darf die mit Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware ohne Zustimmung des Verkäufers weder an Dritte verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Käufer tritt bereits mit Abschluss des Kaufvertrages dem Verkäufer die Forderungen ab, die er aus dem Weiterverkauf der Ware gegen seine Kunden erlangt.

 

7.Mängelrügen

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Eintreffender Ware am Bestimmungsort gerügt werden. Versteckte Mängel muss der Käufer unverzüglich nach der Feststellung, längstens aber binnen 4 Wochen nach Eintreffen der Waren am Bestimmungsort dem Verkäufer anzeigen. Gelieferte Waren dürfen nur mit Zustimmung des Verkäufers an diesen zurückgesandt werden. Beanstandungen berechtigen nicht zu Ansprüchen auf Schadensersatz. Dem Verkäufer steht bei mangelhafter oder unrichtiger Lieferung das Recht zu, innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zuzüglich einer angemessenen Nachlieferungsfrist Ersatz zu liefern. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ellwangen. Gerichtsstand Ellwangen.